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Arbeitsunfall in der Medinger Mühle

Karl Andreas Koch erlitt am 16. Juni 1904 in der Medinger Mühle (Firma F. Hintze und Sohn) einen Arbeitsunfall. Aus dem noch erhaltenen Unfallbericht geht hervor, dass das Endglied der rechten Hand und ein Drittel des Mittelgliedes vom Mittelfinger fehlten. Außerdem waren die Nägel vom Zeige- und Ringfinger verletzt und die Beweglichkeit der Gelenke eingeschränkt.

Im entsprechenden Forumular wird sein Verdienst in dem Jahr zuvor mit 879,20 Mark bei 314 Arbeitstagen angegeben werden. Seine Arbeitsfähigkeit war um 25 Prozent beeinträchtigt. Deshalb erhielt er eine Rente von 146,53 Mark. Gut ein Jahr später verstarb Karl Andreas Koch (Quelle für das Todesdatum ist das Ortsfamilienbuch Bevensen).

Ein Artikel zum Arbeitsunfall erschien auch im Ortsfamilienbuch Bevensen.